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Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (kurz: WeGeAU 2007). Diese Förderung von Weiterbildung dient der Arbeitsplatzsicherung. Sie ist vom Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur zu beantragen. Es können Präsenzlehrgänge in Vollzeit oder Teilzeit gefördert werden.

Gefördert werden können:

» alle Arbeitnehmer, die seit zirka 4 Jahren im Betrieb sind und keine formale Qualifikation haben. Hier besteht keine Altersgrenze! (§235c, SGB III)
» Arbeitnehmer, die längerfristig beschäftigt sind u. mind. 45 Jahre alt sind. Das Unternehmen darf max. 250 Beschäftigte haben (§417, SGB III)

Für die Zeit der Weiterbildung kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen das weiterlaufende Gehalt erstattet bekommen.

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